Wie wird ein Patent erteilt?

Erfindungen von Hochschulmitgliedern fallen unter Arbeitnehmererfindergesetz

Diensterfindungen
    während des Arbeits- oder Dienstverhältnisses entstanden
    ist aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entsprungen oder beruht maßgeblich auf  Erfahrungen oder Arbeiten der Universität
 
    diese Erfindungen sind meldepflichtig und können durch die Universität als Arbeitgeberin in  Anspruch genommen werden, Erfinder hat
    aber Anspruch auf angemessene Vergütung

Freie Erfindungen
    Sonderregelung für Professoren (Verwertungsprivileg): Mitteilungs- und Anbietungspflicht  gegenüber Universität besteht nur, wenn
    Universität für Forschungsarbeiten besondere Mittel  aufgewandt hat
    auch bei Drittmittelprojekten häufig Einschränkungen bei Patentenanmeldungen durch Geldgeber
 

Ansprechpartner für Angehörige der FSU bei Patentfragen
 
    Patentassessor M. Rothenburger
    Büro für Forschungsförderung und Forschungstransfer
    Universitätshauptgebäude, 2. OG., Räume 236-239
    Schloßgasse 1,    07743 Jena
    Tel.: (03641) 9-31074 Fax: (03641) 9-31072
    E-Mail: h6miro@sokrates.verwaltung.uni-jena.de
 
    hier Vordrucke für Schutzrechtsanmeldungen, Anmeldebestimmungen, Merkblätter und
    Gebührenordnungen erhältlich
    Formulare auch abrufbar unter: http://www.deutsches-patentamt.de/formular/li_patent.htm     bzw.
                                                       http://www.transpatent.com/gesetze/

    fachkundige Hilfe bei Formulierung der Patentanmeldung (technische Beschreibung der
    Erfindung, in der Regel mit Zeichnungen) insbesondere der Patentansprüche (hier angegeben, was
    unter Schutz gestellt werden soll)
    sorgfältige Ausarbeitung der Beschreibung zur Vermeidung von formalen und inhaltlichen
    Fehlern, die zur Ablehnung des Patentes führen können
 

Verfahren zur Erteilung eines deutschen Patents

 

1. Anmeldung
    mit Beschreibung der Erfindung, Patentansprüchen und ggf. Zeichnungen beim Deutschen
    Patentamt, Zweibrückenstraße 12, 80297 München einreichen, Anmeldegebühr entrichten
    http://www.deutsches-patentamt.de
 
2. Offensichtlichkeitsprüfung
    Prüfung der Anmeldung auf geforderte Formvorschriften und auf offensichtliche Patenthindernisse
    Klassifizierung der Anmeldung nach der Internationalen Patentklassifikation (Zuordnung der
    Anmeldung zu einem bestimmten technischen Fachgebiet)
    IPC im Internet unter http://www.wipo.org/eng/clssfctn/ipc/ipc6en/)
 
3. Offenlegung
    der Anmeldung erfolgt nach 18 Monate ab Prioritätsdatum
    publizierte Offenlegungsschrift gibt Inhalt des Patentes für jedermann zur Einsicht frei
 
4. Rechercheantrag
    auf gesonderten Antrag (bei Anmeldung oder später) kostenpflichtige Ermittlung von für die
    Beurteilung der  Patentfähigkeit in Frage kommenden Druckschriften ( überwiegend in Patent-
    schriften, 10-20 % in  sonstiger Literatur)
 
5. Prüfungsantrag
    auf gesonderten Antrag Prüfung auf "materielle Patentfähigkeit" (Neuheit, Erfindungshöhe)
    Prüfungsantrag kann bei Einreichung der Anmeldung oder bis 7 Jahre nach
    Anmeldung gestellt werden, ergeht bis dahin kein Prüfungsantrag, gilt Anmeldung als zurück-
    genommen
 
6. Prüfungsbescheid
    ist Anmeldung grundsätzlich patentfähig, ergeht Patenterteilungsbeschluß --> Patentschrift   erscheint
    ist Anmeldung nicht patentfähig --> Zurückweisungsbeschluß
    Beschwerde innerhalb eines Monats möglich
 
7. Einspruchsverfahren
    nach Erteilung kann jeder andere innerhalb von 3 Monaten Patent durch Einspruch angreifen
    bei zulässigem Einspruch: Patent dahingehend überprüft, ob es aufrechtzuerhalten oder zu
    widerrufen ist (Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich)
 
8. Laufzeit eines Patentes
    maximale Schutzdauer: von 20 Jahren ab Anmeldetag
    zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten Jahr Jahresgebühren zu entrichten
 

Priorität
     nach Einreichen einer Patentanmeldung kann man für dieselbe Erfindung innerhalb von
    12 Monaten in anderen Staaten Nachanmeldungen tätigen (Prioritätsrecht beanspruchen)
    deutsche Patentanmeldung beim DPA einreichen , dann ein Jahr Zeit zu entscheiden, ob die
    Erfindung in weiteren Ländern geschützt werden soll
 

Europapatent (EP-Patent)

 
Welt-Patent (WO-Patent)