Diensterfindungen
während des Arbeits-
oder Dienstverhältnisses entstanden
ist aus der dem Arbeitnehmer
obliegenden Tätigkeit entsprungen oder beruht maßgeblich auf
Erfahrungen oder Arbeiten der Universität
diese Erfindungen sind meldepflichtig
und können durch die Universität als Arbeitgeberin in
Anspruch genommen werden, Erfinder hat
aber Anspruch auf angemessene
Vergütung
Freie Erfindungen
Sonderregelung für Professoren
(Verwertungsprivileg):
Mitteilungs- und Anbietungspflicht gegenüber
Universität besteht nur, wenn
Universität für
Forschungsarbeiten besondere Mittel
aufgewandt hat
auch bei Drittmittelprojekten
häufig Einschränkungen bei Patentenanmeldungen durch Geldgeber
Ansprechpartner für Angehörige
der FSU bei Patentfragen
Patentassessor M. Rothenburger
Büro für Forschungsförderung
und Forschungstransfer
Universitätshauptgebäude,
2. OG., Räume 236-239
Schloßgasse 1,
07743 Jena
Tel.: (03641) 9-31074 Fax:
(03641) 9-31072
E-Mail: h6miro@sokrates.verwaltung.uni-jena.de
hier Vordrucke
für Schutzrechtsanmeldungen, Anmeldebestimmungen, Merkblätter
und
Gebührenordnungen erhältlich
Formulare
auch abrufbar unter: http://www.deutsches-patentamt.de/formular/li_patent.htm
bzw.
http://www.transpatent.com/gesetze/
fachkundige Hilfe bei Formulierung
der Patentanmeldung (technische Beschreibung
der
Erfindung, in der Regel mit
Zeichnungen) insbesondere der Patentansprüche (hier angegeben, was
unter Schutz gestellt werden
soll)
sorgfältige Ausarbeitung
der Beschreibung zur Vermeidung von formalen
und inhaltlichen
Fehlern,
die zur Ablehnung des Patentes führen können
1. Anmeldung
mit Beschreibung der Erfindung,
Patentansprüchen und ggf. Zeichnungen beim Deutschen
Patentamt, Zweibrückenstraße
12, 80297 München einreichen, Anmeldegebühr entrichten
http://www.deutsches-patentamt.de
2. Offensichtlichkeitsprüfung
Prüfung der Anmeldung
auf geforderte Formvorschriften und auf offensichtliche Patenthindernisse
Klassifizierung der Anmeldung
nach der Internationalen Patentklassifikation (Zuordnung
der
Anmeldung zu einem bestimmten
technischen Fachgebiet)
IPC im Internet unter http://www.wipo.org/eng/clssfctn/ipc/ipc6en/)
3. Offenlegung
der Anmeldung erfolgt nach
18 Monate ab Prioritätsdatum
publizierte Offenlegungsschrift
gibt Inhalt des Patentes für jedermann zur Einsicht frei
4. Rechercheantrag
auf gesonderten Antrag (bei
Anmeldung oder später) kostenpflichtige Ermittlung von für die
Beurteilung der Patentfähigkeit
in Frage kommenden Druckschriften ( überwiegend in
Patent-
schriften, 10-20 % in
sonstiger Literatur)
5. Prüfungsantrag
auf gesonderten Antrag Prüfung
auf "materielle Patentfähigkeit" (Neuheit, Erfindungshöhe)
Prüfungsantrag kann bei
Einreichung der Anmeldung oder bis 7 Jahre nach
Anmeldung gestellt werden,
ergeht bis dahin kein Prüfungsantrag, gilt Anmeldung als
zurück-
genommen
6. Prüfungsbescheid
ist Anmeldung grundsätzlich
patentfähig, ergeht Patenterteilungsbeschluß
--> Patentschrift erscheint
ist Anmeldung nicht patentfähig
--> Zurückweisungsbeschluß
Beschwerde innerhalb eines
Monats möglich
7. Einspruchsverfahren
nach Erteilung kann jeder
andere innerhalb von 3 Monaten Patent durch Einspruch angreifen
bei zulässigem Einspruch:
Patent dahingehend überprüft, ob es aufrechtzuerhalten
oder zu
widerrufen ist (Beschwerde
beim Bundespatentgericht möglich)
8. Laufzeit eines Patentes
maximale Schutzdauer: von
20 Jahren ab Anmeldetag
zur Aufrechterhaltung ist
ab dem dritten Jahr Jahresgebühren
zu entrichten
Priorität
nach Einreichen einer
Patentanmeldung kann man für dieselbe Erfindung innerhalb von
12 Monaten in anderen Staaten
Nachanmeldungen
tätigen (Prioritätsrecht beanspruchen)
deutsche Patentanmeldung beim
DPA einreichen , dann ein Jahr Zeit zu entscheiden, ob die
Erfindung in weiteren Ländern
geschützt werden soll